Kurz erklärt

Medizinisches Cannabis – Geschichte und Botanik.

Die Nutzung von Phytocannabinoiden als Therapieform ist nichts Neues. Hier finden sie eine kurze Zusammenfassung der spannenden Historie dieser einzigartigen Pflanze sowie eine Erläuterung ihrer botanischen Eigenschaften.

Geschichte

Eine der ältesten Heilpflanzen – Genutzt, vergessen und wiederentdeckt.

Die Cannabispflanze (Cannabis Sativa L.) ist eine ältesten Heilpflanzen der Welt und wird schon seit Jahrtausenden von unterschiedlichsten Völkern und Kulturen für therapeutische und kultische Zwecke genutzt. Die älteste Verschreibung wurde 1500 v.Chr. in Ägypten im Ebers Papyrus gefunden – Ein Umschlag mit Cannabis Sativa für ophtalmologische Zwecke und gegen Entzündungen. Der erste niedergeschriebene therapeutische Gebrauch in Europa wurde 1840 von einem irischen Arzt namens William O’Shaughnessy durchgeführt. Das Interesse an der potenten Heilpflanze ging jedoch wieder verloren. Fehlendes Wissen über die exakte Zusammensetzung und die Wirkstoffe führte dazu, dass es keinen gemeinsamen Konsens über eine korrekte Dosierung gab. Häufige Über- und Unterdosierungen führten zu einer allgemeinen Unsicherheit gegenüber dem therapeutischen Nutzen der Pflanze. Ende des 19. Jahrhunderts wurde der allgemeine Fokus wieder darauf gerichtet, die chemische Struktur der Cannabispflanze genau zu analysieren und die Wirkmechanismen der Pflanze zu identifizieren. Die chemische Zusammensetzung der Pflanze machte dies jedoch nicht leicht: unterschiedlichste Cannabinoide mit sehr ähnlichen chemischen Strukturen stellten die damalige Technologie vor eine große Herausforderung. 1964 schließlich gelang es den israelischen Wissenschaftlern Yehiel Gaoni und Raphael Mechoulam die Struktur von Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) zu identifizieren. Das Interesse an der Pflanze war neu entdeckt, und führte Anfang der 90er Jahre zu der Entdeckung des Endocannabinoidsystems (ECS), ein körpereigenes Cannabinoidsystem mit eigenen Cannabinoidrezeptoren und körpereigenen Liganden für diese Rezeptoren, die Endocannabinoide. Seinen Namen verdankt das ECS dem ungewöhnlichen Fakt, dass erst die (Phyto-)cannabinoide der Cannabispflanze entdeckt wurden und die humanen Rezeptoren und Liganden erst danach.

Cannabis in Deutschland

Nachdem als erster Schritt in Richtung Cannabinoid-Therapie die Einstufung des Wirkstoffs THC („Dronabinol“) erstmals 1998 von Anlage II in die Anlage III geändert wurde, ist 2017 letztlich das „Gesetz zur medizinischen Verwendung von Cannabis“ in Kraft getreten, wodurch eine Versorgung von Patienten mit natürlichem Cannabis gegeben und erstmalig durch die Krankenkassen erstattungsfähig ist. Ärzte dürfen seitdem ein Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) für Cannabisblüten, Cannabisextrakte und cannabisbasierte Medikamente ausstellen, solange gegeben ist dass alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden (§ 31 Abs. 6 SGB V):

  • Der Patient leidet an einer „schwerwiegenden Erkrankung“ 
  • Allgemein anerkannte (dem medizinischen Standard entsprechenden) Therapieoptionen sind entweder nicht verfügbar oder können aufgrund des Krankheitszustands und der zu erwartenden Nebenwirkungen nicht zur Anwendung kommen 
  • Es besteht ein medizinischer, realistischer Grund zur Annahme dass durch die Verschreibung eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome zu erwarten ist

Eine Besonderheit für die Patienten, bei der Verschreibung, ist der sogenannte „Genehmigungsvorbehalt“. Anders als üblich muss der Patient vor der ersten Rezepteinlösung bei seiner zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Nach Antragseingang hat die Krankenkasse drei Wochen Zeit eine Entscheidung zu fällen, mit Möglichkeit einer Verlängerung auf 5 Wochen. (Ein Spezialfall stellt hier die ambulante Palliativmedizin dar, in dessen Fall muss eine Entscheidung seitens der Krankenkasse bereits nach 3 Tagen gefällt werden.)

Eine Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist allerdings keine verpflichtende Voraussetzung für die Verordnung, der Patient kann nach einer Verschreibung auf einem privaten Betäubungsmittelrezept die Kosten des Arzneimittels selbst übernehmen.

Regulierung der Cannabinoid-Therapie in Deutschland

1998

Änderung der Einstufung von Dronabinol, (-)-trans-Δ9-Tetrahydrocannabinol, von der Anlage II in die Anlage III des BtM

2000

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, nach dem Patienten einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten beim BfArM stellen können (2 BvR 2382-2389/99)

2000-2005

Ablehnungen aller Anträge von Patienten auf eine solche Ausnahmeerlaubnis.

2005

Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem das BfArM diese Anträge nicht pauschal ablehnen darf (BVerwG 3 C 17.04)

2007

Erste Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle beim BfArM, zunächst für einen Cannabisextrakt, später überwiegend für Cannabisblüten

2016

Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem einem Patienten eine Ausnahmeerlaubnis für den Eigenanbau von Cannabisblüten erteilt werden muss (BVerwG 3 C 10.14)

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Veränderung betäubungsmittelrechtlicher Bestimmungen zu Cannabis und cannabisbasierten Medikamenten

2017

Inkrafttreten des Gesetzes zur medizinischen Verwendung von Cannabis (Bundestagsdrucksache 18/10902)

Quelle: Grothenhermen/Häußermann Cannabis. Verordnungshilfe für Ärzte 2019

Botanik

Wie auch der im Bier vorhandene Hopfen ist Cannabis eine Gattung der Cannabaceae-Familie. Von dieser diözischen (zweigeschlechtlichen) Pflanze tragen sowohl die männlichen als auch die weiblichen Pflanzen Blüten, allerdings sind die therapeutisch interessanten Cannabinoide nur in der weiblichen Pflanze in ausreichender Menge vorhanden. Eingeschlechtliche Sorten von Cannabis existieren ebenfalls, sind jedoch nicht von medizinischem Interesse da sie als mit geringem Cannabinoidgehalt als Nutzhanf für zB. Textilien oder Öl verwendet werden. Diese Sorten dürfen einen THC Anteil von 0,2% nicht überschreiten, sodass kein Missbrauch stattfinden kann.

Obwohl die Gattung der Cannabispflanze monotypisch ist, wird in der Öffentlichkeit zumeist unterschieden zwischen 3 „Arten“: Cannabis sativa, Cannabis indica sowie Cannabis ruderalis.  Hierbei sticht Cannabis ruderalis mit einem sehr geringen THC und sehr hohem CBD Gehalt heraus. 

Unterschiede Sativa - Indica

Art Effekte
Cannabis Sativa Psychoaktives „Kopf-High“
Stimulierend und energetisch
Kann halluzinogene Effekte hervorrufen
Gefühl von Optimismus und Wohlbefinden
Besonders für den Gebrauch tagsüber geeignet
Cannabis Indica Körperliches High
Dient der Entspannung und Stressreduktion
Allgemeines Gefühl von Ruhe und Gelassenheit
Besonders für den Gebrauch abends und gegen Schlaflosigkeit geeignet

Der taxonomische Unterschied zwischen Cannabis Indica und Cannabis Sativa wird allerdings nicht durch den THC- oder CBD- Gehalt bestimmt, der komplette „Fingerabdruck“ der Pflanze ist hier entscheidend: das chemische Profil aller vorhandenen Cannabinoide (120 identifiziert, Stand 2019) und Terpene (>100 in Cannabis identifiziert, Stand 2019). Die Auswahl einer Sorte für die medizinische Verwendung ist abhängig vom THC und CBD Gehalt und nicht von der chemischen Konstellation. Die taxonomische Zuteilung allerdings weist den beiden Hauptcannabinoiden allerdings keine Wichtigkeit zu, der chemische Hintergrund dieser Einteilung ist noch stets umstritten. Ursprünglich liegt der Unterschied in der Art des Anbaus,  es wird allerdings vermutet dass der chemische Unterschied der beiden Sorten in der Prävalenz der unbekannteren Cannabinoide CBG (Cannabigerol) und CBC (Cannabichrom) liegt, sowie auf die charakteristischen Terpenprofile. Neben Cannabinoiden und Terpenen setzt sich die Pflanze noch zusammen aus Aminosäuren, Proteinen, Zucker, Alkoholen, Fettsäuren und Flavonoiden.

Quellen Botanik:
Hillig, K. W., & Mahlberg, P. G. (2004). A chemotaxonomic analysis of cannabinoid variation in Cannabis (Cannabaceae). American journal of botany, 91(6), 966-975.
Russo, E. B. (2007). History of cannabis and its preparations in saga, science, and sobriquet. Chemistry & biodiversity, 4(8), 1614-1648.
Turner, C. E., Elsohly, M. A., & Boeren, E. G. (1980). Constituents of Cannabis sativa L. XVII. A review of the natural constituents. Journal of Natural Products, 43(2), 169-234.

Scroll to Top
Unser THC/CBD-Kombitest im Multi-Pack à 10 oder 20 Stück.

NEU: Jetzt gibt es den FARMAKO THC/CBD-Kombitest in Multi-Packs zum Vorteilspreis. 
Sparen Sie bereits ab 10 Stück 20% / ab 20 Stück 30%!